Wohnsitz Schwendt

Schwendt | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schwendt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schwendt. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schwendt
Dorf 2
6385 Schwendt
Österreich

Telefon:

05375 6715

Fax:

05375 67154

Email:

gemeinde@schwendt.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.schwendt.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schwendt

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwendt fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwendt.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen