Wohnsitz Scheffau am Wilden Kaiser

Scheffau am Wilden Kaiser | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Scheffau am Wilden Kaiser Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser
Dorf 45
6351 Scheffau am Wilden Kaiser
Österreich

Telefon:

05358 8588

Fax:

05358 858814

Email:

gemeinde@scheffau.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.scheffau.eu

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Scheffau am Wilden Kaiser fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen