Rinn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Rinn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rinn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Rinn Telefon: 05223 78877 Fax: 05223 7887715 Email: gemeinde@rinn.tirol.gv.at Webseite: http://www.rinn.tirol.gv.at Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rinn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rinn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rinn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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