Wohnsitz Gersdorf an der Feistritz

Gersdorf an der Feistritz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gersdorf an der Feistritz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gersdorf an der Feistritz
Gersdorf an der Feistritz 78
8212 Gersdorf an der Feistritz
Österreich

Telefon:

03113 2410

Fax:

03113 24104

Email:

gde@gersdorf.gv.at

Webseite:

www.gersdorf.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gersdorf an der Feistritz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gersdorf an der Feistritz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen