Gersdorf an der Feistritz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gersdorf an der Feistritz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Gersdorf an der Feistritz Telefon: 03113 2410 Fax: 03113 24104 Email: gde@gersdorf.gv.at Webseite: www.gersdorf.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gersdorf an der Feistritz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gersdorf an der Feistritz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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