Wohnsitz Rettenschöss

Rettenschöss | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rettenschöss Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rettenschöss. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rettenschöss
Nummer 66
6347 Rettenschöss
Österreich

Telefon:

05373 61812

Fax:

05373 618124

Email:

verwaltung@rettenschoess.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.rettenschoess.at/

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rettenschöss

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rettenschöss fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rettenschöss.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen