Wohnsitz Reith bei Seefeld

Reith bei Seefeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Reith bei Seefeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Reith bei Seefeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Reith bei Seefeld
Lauserweg 15
6103 Reith bei Seefeld
Österreich

Telefon:

05212 3116

Fax:

05212 311677

Email:

amtsleiter@reith-seefeld.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.reith-seefeld.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Reith bei Seefeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Reith bei Seefeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Reith bei Seefeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen