Fladnitz an der Teichalm | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Fladnitz an der Teichalm Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Fladnitz an der Teichalm. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Fladnitz an der Teichalm Telefon: 03179 23238-0 Fax: 03179 23238-6 Email: gde@fladnitz-teichalm.gv.at Webseite: www.fladnitz.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Fladnitz an der Teichalm Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Fladnitz an der Teichalm fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fladnitz an der Teichalm. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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