Wohnsitz Pians

Pians | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pians Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pians. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pians
Pians 47
6551 Pians
Österreich

Telefon:

05442 62010

Fax:

05442 6201015

Email:

gemeinde@pians.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.pians.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pians

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pians fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pians.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen