Wohnsitz Birkfeld

Birkfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Birkfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Birkfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Birkfeld
Hauptplatz 13
8190 Birkfeld
Österreich

Telefon:

03174 4507

Fax:

03174 4507-490

Email:

marktgemeinde@birkfeld.at

Webseite:

www.birkfeld.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Birkfeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Birkfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Birkfeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen