Wohnsitz Pflach

Pflach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pflach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pflach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pflach
Kohlplatz 7
6600 Pflach
Österreich

Telefon:

05672 62022

Fax:

05672 6202214

Email:

gemeinde@pflach.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.pflach.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pflach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pflach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pflach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen