Wohnsitz Pfafflar

Pfafflar | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pfafflar Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pfafflar. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pfafflar
Bschlabs 30
6647 Pfafflar
Österreich

Telefon:

05635 20450

Fax:

05635 2045010

Email:

gemeinde@pfafflar.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.pfafflar.eu

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pfafflar

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pfafflar fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfafflar.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen