Wohnsitz Oberndorf in Tirol

Oberndorf in Tirol | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberndorf in Tirol Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Oberndorf in Tirol. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Oberndorf in Tirol
Josef-Hager-Straße 15
6372 Oberndorf in Tirol
Österreich

Telefon:

05352 62910

Fax:

05352 6291020

Email:

gemeinde@oberndorf.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.oberndorf-tirol.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Oberndorf in Tirol

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberndorf in Tirol fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberndorf in Tirol.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen