Nußdorf-Debant | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Nußdorf-Debant Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Nußdorf-Debant. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Nußdorf-Debant Telefon: 04852 62222 Fax: 04852 6222275 Email: marktgemeinde@nussdorf-debant.at Webseite: http://www.nussdorf-debant.at Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Nußdorf-Debant Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Nußdorf-Debant fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Nußdorf-Debant. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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