Wohnsitz Nußdorf-Debant

Nußdorf-Debant | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Nußdorf-Debant Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Nußdorf-Debant. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Hermann-Gmeiner-Straße 4
9990 Nußdorf-Debant
Österreich

Telefon:

04852 62222

Fax:

04852 6222275

Email:

marktgemeinde@nussdorf-debant.at

Webseite:

http://www.nussdorf-debant.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Nußdorf-Debant fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Nußdorf-Debant.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen