Wohnsitz Landeck

Landeck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Landeck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Landeck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Landeck
Innstraße 23
6500 Landeck
Österreich

Telefon:

05442 69090

Fax:

05442 690912

Email:

gemeinde@landeck.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.landeck.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Landeck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Landeck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Landeck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen