Wohnsitz St. Margarethen an der Raab

St. Margarethen an der Raab | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Margarethen an der Raab Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab
St. Margarethen an der Raab 163
8321 St. Margarethen an der Raab
Österreich

Telefon:

03115 2263

Fax:

03115 2263-5

Email:

gde@st-margarethen-raab.at

Webseite:

www.st-margarethen-raab.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Margarethen an der Raab fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen