Wohnsitz Sankt Kathrein am Offenegg

Sankt Kathrein am Offenegg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Kathrein am Offenegg I.Viertel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg
St.Kathrein 1. VTL. 2
8171 Sankt Kathrein am Offenegg I.Viertel
Österreich

Telefon:

03179 8231

Fax:

03179 8231-4

Email:

gde@st-kathrein-offenegg.steiermark.at

Webseite:

www.st-kathrein.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Kathrein am Offenegg I.Viertel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen