Wohnsitz Kappl

Kappl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kappl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kappl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kappl
Kappl 112
6555 Kappl
Österreich

Telefon:

05445 6210

Fax:

05445 621015

Email:

gemeinde@kappl.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.kappl.at/gemeinde

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kappl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kappl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kappl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen