Wohnsitz Kaisers

Kaisers | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kaisers Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kaisers. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kaisers
Kaisers 13
6655 Kaisers
Österreich

Telefon:

05633 5255

Fax:

05633 5664

Email:

gemeinde@kaisers.tirol.gv.at

Webseite:

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kaisers

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kaisers fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kaisers.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen