Wohnsitz St. Kathrein am Hauenstein

St. Kathrein am Hauenstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Kathrein am Hauenstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein
St. Kathrein 132
8672 St. Kathrein am Hauenstein
Österreich

Telefon:

03173 4030

Fax:

03173 4030-4

Email:

gde@st-kathrein-hauenstein.steiermark.at

Webseite:

www.st-kathrein-hauenstein.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Kathrein am Hauenstein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen