Jenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Jenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Jenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Jenbach Telefon: 05244 6930 Fax: 05244 693086 Email: gemeinde@jenbach.at Webseite: http://www.jenbach.at Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Jenbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Jenbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Jenbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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