Wohnsitz Jenbach

Jenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Jenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Jenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Jenbach
Südtiroler Platz 2
6200 Jenbach
Österreich

Telefon:

05244 6930

Fax:

05244 693086

Email:

gemeinde@jenbach.at

Webseite:

http://www.jenbach.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Jenbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Jenbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Jenbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen