Innsbruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Innsbruck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck Telefon: 0512 5360 1219 Fax: 0512 5360 1730 Email: post.meldewesen@innsbruck.gv.at Webseite: http://www.innsbruck.at Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Innsbruck fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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