Wohnsitz Innsbruck

Innsbruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Innsbruck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Österreich

Telefon:

0512 5360 1219

Fax:

0512 5360 1730

Email:

post.meldewesen@innsbruck.gv.at

Webseite:

http://www.innsbruck.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Innsbruck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen