Holzgau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Holzgau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Holzgau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Holzgau Telefon: 05633 5283 Fax: 05633 5487 Email: gemeinde@holzgau.tirol.gv.at Webseite: http://www.holzgau.tirol.gv.at Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Holzgau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Holzgau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Holzgau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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