Wohnsitz Häselgehr

Häselgehr | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Häselgehr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Häselgehr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Häselgehr
Häselgehr 160
6651 Häselgehr
Österreich

Telefon:

05634 6340

Fax:

05634 63404

Email:

gemeinde@haeselgehr.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.haeselgehr.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Häselgehr

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Häselgehr fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Häselgehr.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen