Hall in Tirol | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hall in Tirol Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Hall in Tirol. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Hall in Tirol Telefon: 05223 58450 Fax: 05223 5845217 Email: stadtamt@stadthall.at Webseite: http://www.hall-in-tirol.at Bundesland: Tirol
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Hall in Tirol Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hall in Tirol fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Hall in Tirol. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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