Wohnsitz Gries im Sellrain

Gries im Sellrain | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gries im Sellrain Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gries im Sellrain. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gries im Sellrain
Gries 17
6182 Gries im Sellrain
Österreich

Telefon:

05236 290

Fax:

05236 505

Email:

gemeinde@gries-im-sellrain.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.gries-im-sellrain.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gries im Sellrain

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gries im Sellrain fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gries im Sellrain.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen