Wohnsitz Mortantsch

Mortantsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Göttelsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mortantsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Mortantsch
Göttelsberg 160
8160 Göttelsberg
Österreich

Telefon:

03172 67550

Fax:

03172 67550-4

Email:

gde@mortantsch.steiermark.at

Webseite:

www.mortantsch.info

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mortantsch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Göttelsberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mortantsch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen