Wohnsitz Mitterdorf an der Raab

Mitterdorf an der Raab | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mitterdorf an der Raab Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mitterdorf an der Raab. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Mitterdorf an der Raab
Mitterdorf an der Raab 5
8181 Mitterdorf an der Raab
Österreich

Telefon:

03178 51500

Fax:

03178 5150-4

Email:

gde@mitterdorf-raab.steiermark.at

Webseite:

www.mitterdorf-raab.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mitterdorf an der Raab

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mitterdorf an der Raab fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mitterdorf an der Raab.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen