Wohnsitz Bruck am Ziller

Bruck am Ziller | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bruck am Ziller Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bruck am Ziller. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Bruck am Ziller
Dorf 40a
6260 Bruck am Ziller
Österreich

Telefon:

05288 72379

Fax:

05288 723794

Email:

gemeinde@bruck.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.bruck-am-ziller.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bruck am Ziller

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bruck am Ziller fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bruck am Ziller.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen