Wohnsitz Bichlbach

Bichlbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bichlbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bichlbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Bichlbach
Kirchhof 58
6621 Bichlbach
Österreich

Telefon:

05674 5205

Fax:

05674 5611

Email:

gemeinde@bichlbach.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.bichlbach.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bichlbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bichlbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bichlbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen