Wohnsitz Hofstätten an der Raab

Hofstätten an der Raab | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wünschendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hofstätten an der Raab. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hofstätten an der Raab
Wünschendorf 110
8200 Wünschendorf
Österreich

Telefon:

03112 2634

Fax:

03112 2634-4

Email:

gde@hofstaetten-raab.steiermark.at

Webseite:

www.hofstaetten.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hofstätten an der Raab

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wünschendorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen