Zeiselmauer-Wolfpassing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Zeiselmauer Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing Telefon: (0 22 42) 704 02-0 Fax: (0 22 42) 704 55 Email: gemeinde@zeiselmauer.gv.at Webseite: www.zeiselmauer-wolfpassing.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zeiselmauer fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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