Wohnsitz Weißenkirchen in der Wachau

Weißenkirchen in der Wachau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weißenkirchen in der Wachau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau
Rathausplatz 32
3610 Weißenkirchen in der Wachau
Österreich

Telefon:

(0 27 15) 2232

Fax:

(0 27 15) 2232 22

Email:

gemeinde@weissenkirchen-wachau.at

Webseite:

www.weissenkirchen-wachau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weißenkirchen in der Wachau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen