Waldkirchen an der Thaya | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Waldkirchen an der Thaya Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya Telefon: (0 28 43) 22 82 Fax: (0 28 43) 22 82 4 Email: gemeinde@waldkirchen-thaya.at Webseite: www.waldkirchen-thaya.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Waldkirchen an der Thaya fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|