Ulrichskirchen-Schleinbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ulrichskirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach Telefon: (0 22 45) 2432 Fax: (0 22 45) 2432 15 Email: gemeinde@ulrichskirchen-schleinbach.gv.at Webseite: www.ulrichskirchen-schleinbach.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ulrichskirchen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|