Wohnsitz Strasshof an der Nordbahn

Strasshof an der Nordbahn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Strasshof an der Nordbahn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn
Bahnhofstraße 22
2231 Strasshof an der Nordbahn
Österreich

Telefon:

(0 22 87) 2208

Fax:

(0 22 87) 2208 30

Email:

gemeinde@strasshofandernordbahn.at

Webseite:

www.strasshofandernordbahn.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Strasshof an der Nordbahn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen