Stössing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Stössing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Stössing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Stössing Telefon: (0 27 44) 53 52 Fax: (0 27 44) 53 534 Email: gemeinde@stoessing.gv.at Webseite: www.stoessing.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Stössing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stössing fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stössing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|