Wohnsitz Stetteldorf am Wagram

Stetteldorf am Wagram | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stetteldorf am Wagram Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
Kremser Straße 26
3463 Stetteldorf am Wagram
Österreich

Telefon:

(0 22 78) 23 04

Fax:

(0 22 78) 23 04 19

Email:

gemeinde@stetteldorf-wagram.gv.at

Webseite:

www.stetteldorf-wagram.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stetteldorf am Wagram fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen