Steinakirchen am Forst | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Steinakirchen am Forst Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Telefon: (0 74 88) 713 25-0 Fax: (0 74 88) 713 25/10 Email: gemeinde@steinakirchen-forst.gv.at Webseite: www.steinakirchen.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinakirchen am Forst fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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