St. Veit an der Gölsen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Veit an der Gölsen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen Telefon: (0 27 63) 22 12-0 Fax: (0 27 63) 22 12/21 Email: gemeindeamt@st-veit-goelsen.gv.at Webseite: www.st-veit-goelsen.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Veit an der Gölsen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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