Wohnsitz St. Veit an der Gölsen

St. Veit an der Gölsen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Veit an der Gölsen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen
Kirchenplatz 1
3161 Sankt Veit an der Gölsen
Österreich

Telefon:

(0 27 63) 22 12-0

Fax:

(0 27 63) 22 12/21

Email:

gemeindeamt@st-veit-goelsen.gv.at

Webseite:

www.st-veit-goelsen.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Veit an der Gölsen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen