St. Pölten | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Pölten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / Bürgerservice St. Pölten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Magistrat / Bürgerservice St. Pölten Telefon: 02742 333-2072 Fax: 02742 333-2079 Email: buergerservice@st-poelten.gv.at Webseite: www.st-poelten.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / Bürgerservice St. Pölten Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Pölten fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / Bürgerservice. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / Bürgerservice St. Pölten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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