Wohnsitz St. Peter in der Au

St. Peter in der Au | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Peter in der Au Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Peter in der Au. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Peter in der Au
Hofgasse 6
3352 Sankt Peter in der Au
Österreich

Telefon:

(0 74 77) 421 11 0

Fax:

(0 74 77) 421 11 31

Email:

gemeinde@stpeterau.at

Webseite:

www.stpeterau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Peter in der Au

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter in der Au fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Peter in der Au.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen