Wohnsitz St. Martin

St. Martin | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Martin Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Martin. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Martin
Sankt Martin 1
3971 Sankt Martin
Österreich

Telefon:

(0 28 57) 22 62

Fax:

(0 28 57) 22 62/16

Email:

gemeinde@st-martin.eu

Webseite:

www.st-martin.eu

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Martin

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Martin fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Martin.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen