St. Martin | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Martin Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Martin. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde St. Martin Telefon: (0 28 57) 22 62 Fax: (0 28 57) 22 62/16 Email: gemeinde@st-martin.eu Webseite: www.st-martin.eu Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Martin Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Martin fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Martin. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|