Wohnsitz St. Margarethen an der Sierning

St. Margarethen an der Sierning | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen an der Sierning Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Margarethen an der Sierning. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Margarethen an der Sierning
Hauptstraße 10
3231 Sankt Margarethen an der Sierning
Österreich

Telefon:

(0 27 47) 3472

Fax:

(0 27 47) 3472 17

Email:

gemeinde@sankt-margarethen.at

Webseite:

www.sankt-margarethen.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Margarethen an der Sierning

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen an der Sierning fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Margarethen an der Sierning.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen