St. Leonhard am Hornerwald | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Leonhard am Hornerwald Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald Telefon: (0 29 87) 22 20 Fax: (0 29 87) 22 20/4 Email: gemeinde@st-leonhard-hornerwald.gv.at Webseite: www.sankt-leonhard.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Leonhard am Hornerwald fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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