Wohnsitz St. Leonhard am Hornerwald

St. Leonhard am Hornerwald | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Leonhard am Hornerwald Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald
Kirchenplatz 1
3572 Sankt Leonhard am Hornerwald
Österreich

Telefon:

(0 29 87) 22 20

Fax:

(0 29 87) 22 20/4

Email:

gemeinde@st-leonhard-hornerwald.gv.at

Webseite:

www.sankt-leonhard.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Leonhard am Hornerwald fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen