St. Georgen an der Leys | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen an der Leys Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen an der Leys. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Georgen an der Leys Telefon: (0 74 82)462 35 Fax: (0 74 82)462 35 14 Email: gde@stgeorgenleys.at Webseite: www.stgeorgenleys.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen an der Leys Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen an der Leys fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen an der Leys. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|