Wohnsitz St. Georgen an der Leys

St. Georgen an der Leys | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen an der Leys Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen an der Leys. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Georgen an der Leys
Sankt Georgen an der Leys 1
3282 Sankt Georgen an der Leys
Österreich

Telefon:

(0 74 82)462 35

Fax:

(0 74 82)462 35 14

Email:

gde@stgeorgenleys.at

Webseite:

www.stgeorgenleys.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen an der Leys

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen an der Leys fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen an der Leys.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen