Wohnsitz St. Corona am Wechsel

St. Corona am Wechsel | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Corona am Wechsel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Corona am Wechsel. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Corona am Wechsel
Sankt Corona am Wechsel 200
2880 Sankt Corona am Wechsel
Österreich

Telefon:

(0 26 41) 22 84

Fax:

(0 26 41) 22 84/4

Email:

gemeinde@st-corona-wechsel.at

Webseite:

www.st-corona-wechsel.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Corona am Wechsel

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Corona am Wechsel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Corona am Wechsel.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen