St. Bernhard-Frauenhofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Bernhard Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen Telefon: (0 29 82) 28 82 Fax: (0 29 82) 28 82/5 Email: gemeinde@st-bernhard-frauenhofen.gv.at Webseite: Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Bernhard fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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