Wohnsitz St. Anton an der Jeßnitz

St. Anton an der Jeßnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Anton an der Jeßnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz
Sankt Anton an der Jeßnitz 5
3283 Sankt Anton an der Jeßnitz
Österreich

Telefon:

(0 74 82) 482 40

Fax:

(0 74 82) 482 40/9

Email:

st.anton.jessnitz@speed.at

Webseite:

tiscover.com/st.anton.jessnitz

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Anton an der Jeßnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen