Wohnsitz Spillern

Spillern | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Spillern Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Spillern. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Spillern
Schulgasse 1
2104 Spillern
Österreich

Telefon:

(0 22 66) 802 25

Fax:

(0 22 66) 802 25/78

Email:

marktgemeinde@spillern.at

Webseite:

www.spillern.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Spillern

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Spillern fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Spillern.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen