Wohnsitz Bärnbach

Bärnbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bärnbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Bärnbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Bärnbach
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Österreich

Telefon:

03142 61550-0

Fax:

03142 61550-33

Email:

stadtgemeinde@baernbach.gv.at

Webseite:

www.baernbach.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Bärnbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bärnbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Bärnbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen